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Lexikon

Begriffserklärung

Abschleppkosten

Wenn ein Kfz-Haftpflichtschaden vorliegt, der nicht von Ihnen verursacht wurde, ist es die Verantwortung der Versicherung des Unfallverursachers, die anfallenden Abschleppkosten zu übernehmen. Normalerweise werden die Abschleppkosten bis zu einer nahegelegenen Reparaturwerkstatt Ihrer Wahl, der Sie vertrauen, erstattet. Diese Werkstatt sollte sich in einem Umkreis von etwa 100 km befinden.

Abzug für Wertverbesserung

Unter dem Oberbegriff "Vorteilsausgleich" lassen sich die Begriffe "Wertverbesserung" oder "Abzug 'Neu für Alt'" zusammenfassen. Wenn eine unfallbedingte Reparatur zu einer Wertsteigerung oder Verbesserung des Fahrzeugs führt, ist der Geschädigte verpflichtet, einen entsprechenden Abzug von den Reparaturkosten zu akzeptieren. Dies tritt beispielsweise auf, wenn bereits vor dem Unfall Schäden am Fahrzeug vorhanden waren oder Verschleißteile erneuert wurden.

Altschaden

Wenn das Fahrzeug bereits vor dem aktuellen Schaden einen unreparierten Schaden aufweist, wird dies als Altschaden bezeichnet. Es ist äußerst wichtig, Altschäden im Gutachten klar zu kennzeichnen, da fehlerhafte Angaben im schlimmsten Fall zur vollständigen Ablehnung der Schadensregulierung führen können.

Anspruchsteller

Der Anspruchsteller ist die Person oder das Unternehmen, das in der Schadenregulierung den Anspruch gegen den Schadenverursacher oder dessen Versicherung geltend macht. Beim Personenschaden ist der Geschädigte selbst der Anspruchsteller. Im Falle eines Sachschadens ist in der Regel der Eigentümer des beschädigten Objekts der Anspruchsteller. Wenn es sich beispielsweise um einen Verkehrsunfall handelt, ist dies normalerweise das Fahrzeug des Anspruchstellers. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen der Leasinggeber oder die Finanzierungsbank in der Regel der Eigentümer des Fahrzeugs ist. Daher sollten sie unbedingt über den Unfall informiert werden und in den Schadenregulierungsprozess einbezogen werden. Bei einem finanzierten Fahrzeug empfiehlt es sich, das Kfz-Gutachten an die Finanzierungsbank zu übermitteln, während Sie sich bei einem geleasten Fahrzeug an das Autohaus des Leasinggebers wenden sollten.

Ausfallzeit

Die Ausfallzeit bei einem fahrfähigen Fahrzeugs beginnt bei der Abgabe zur Reparatur in einer Werkstatt bis zur Abholung. Wenn das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist oder sich in einem nicht fahrbereiten Zustand befindet, beginnt der Ausfallzeitraum bereits ab dem Zeitpunkt des Unfalls. Bei einem Totalschaden endet die unfallbedingte Ausfallzeit entweder mit Ablauf der vom Kfz-Sachverständigen festgelegten Wiederbeschaffungsdauer oder mit der Zulassung eines Ersatzfahrzeugs.

Anwaltskosten

Als unschuldig in einen Unfall verwickelte Person werden Ihnen die Anwaltskosten für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in vollem Umfang vom Verursacher erstattet. Die Rechtsprechung betrachtet die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts nahezu immer als erforderlich, selbst wenn die Angelegenheit keine erheblichen rechtlichen Schwierigkeiten aufweist. Dies liegt daran, dass der Geschädigte es mit geschulten Unfallspezialisten der gegnerischen Haftpflichtversicherung aufnehmen muss und daher auf Augenhöhe agieren sollte. Eine Ausnahme kann greifen, wenn der Schaden unterhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro liegt und die Schuldfrage eindeutig geklärt ist. In diesem Fall muss der Geschädigte zumindest das erste Anschreiben an die Versicherung selbst verfassen. Sollten jedoch später Probleme auftreten, empfiehlt es sich dennoch, einen Anwalt für Unfallrecht hinzuzuziehen.

Bagatellschaden

Ein Schaden unter 750 € wird als Bagatellschaden betrachtet. In solchen Fällen ist die Erstellung eines umfassenden Kfz-Schadengutachtens in der Regel nicht erforderlich und die Kosten dafür werden nicht erstattet. Stattdessen kann die Schadenhöhe mit einem Kostenvoranschlag oder einem Kurzgutachten nachgewiesen werden. Bei Unsicherheit bezüglich der Bagatellgrenze können Sie uns kontaktieren. Unsere Kfz-Gutachter prüfen den Schaden und erstellen gegebenenfalls einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten, ohne dass Ihnen als Geschädigtem Kosten entstehen. Eine Ausnahme bildet der wirtschaftliche Totalschaden, der ein vollständiges Gutachten erfordert, um den Fahrzeugwert zu ermitteln. Nach einem Unfall ist es ratsam, direkt zu einem qualifizierten Kfz-Gutachter zu gehen.

Beilackierung

Nach einer unfallbedingten Beschädigung und der anschließenden Lackierung eines Karosserieteils kommt es häufig zu Unterschieden zwischen der Original-Werkslackierung und der Reparaturlackierung. Dies liegt unter anderem an den unterschiedlichen Lackierverfahren, die in den Werken verwendet werden. Um Farbabweichungen zwischen der Original- und Reparaturlackierung zu vermeiden, ist es erforderlich, angrenzende Bauteile oberflächlich mit zu lackieren. Diese Lackiertechnik wird als "Beilackierung" bezeichnet. Der Lackierer lässt den Lack über das Bauteil auslaufen, wodurch ein fließender Übergang von der Reparatur- zur Original-Lackierung entsteht. Dadurch wird ein Farbunterschied mit bloßem Auge nahezu unsichtbar.

Beweissicherung

Beweissicherung bezieht sich auf den Prozess, bei dem durch eine professionelle Dokumentation und Sammlung von Beweisen der Zustand eines bestimmten Objekts oder einer Situation zu einem bestimmten Zeitpunkt festgehalten wird. Es wird typischerweise angewendet, um Beweise für potenzielle zukünftige Streitigkeiten oder rechtliche Angelegenheiten zu sichern. Im Zusammenhang mit einem Kfz-Sachverständigen kann Beweissicherung beispielsweise bedeuten, dass der Zustand eines Fahrzeugs vor einem Unfall oder Schaden detailliert dokumentiert wird, um später als Nachweis für den ursprünglichen Zustand verwendet zu werden. Dies kann Fotografien, Videos, schriftliche Beschreibungen und andere Formen der Aufzeichnung umfassen. Die Beweissicherung dient dazu, eine objektive Grundlage für die spätere Beurteilung oder den Vergleich zu schaffen.

Durchgriffshaftung

Im Unterschied zur Privathaftpflichtversicherung gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung die sogenannte Durchgriffshaftung. Das bedeutet, dass der Schadenersatzanspruch direkt gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend gemacht wird und nicht gegen den Verursacher selbst. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Unfallverursacher sich vertragswidrig verhalten hat und dadurch seinen Versicherungsschutz verloren hat, zum Beispiel durch den Gebrauch von Alkohol oder Drogen während der Fahrt oder durch Veränderungen am Fahrzeug, die zur Erlöschung der Betriebserlaubnis führen. In einem solchen Fall ist die Versicherung dennoch verpflichtet, den Schaden gegenüber dem Geschädigten zu regulieren und kann gegebenenfalls die Kosten von ihrem Versicherungsnehmer zurückfordern. Sie müssen also keine Bedenken haben, dass Ihnen die Kosten für die Dienste eines Kfz-Gutachters nicht erstattet werden, selbst wenn der Versicherungsnehmer vertragswidrig gehandelt hat.

Fahrzeugbewertung

Die Fahrzeugbewertung ist eine Bewertung des Wertes eines Fahrzeugs durch einen Kfz-Sachverständigen. Dabei werden verschiedene Faktoren wie das Fahrzeugalter, der Kilometerstand, der technische Zustand, die Ausstattung und eventuelle Schäden berücksichtigt. Die Fahrzeugbewertung kann zum Beispiel beim Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens, für Versicherungszwecke oder zur Feststellung des Wertverlusts nach einem Unfall verwendet werden. Sie dient dazu, einen realistischen Marktwert des Fahrzeugs zu ermitteln.

Feststellungsgutachten

Ein Feststellungsgutachten liefert Informationen über den Umfang des Schadens, die Ursache und die Kosten für die Wiederherstellung. Es ist besonders wichtig bei Motorschäden oder um mögliche Vorschäden nachzuweisen. Die gewonnenen Erkenntnisse erfordern oft umfangreiche Analysen und Untersuchungen von Betriebsstoffen oder Verbindungsteilen.

Fiktive Abrechnung

Wenn ein Anspruch auf Schadenersatz besteht, kann der Geschädigte anstelle der tatsächlichen Schadensbeseitigung den Geldbetrag verlangen, der zur Behebung des Schadens erforderlich ist. In solchen Fällen wird die Mehrwertsteuer nur auf die Schadenspositionen erstattet, auf die auch tatsächlich Mehrwertsteuer angefallen ist (z. B. auf Gutachterkosten oder Ersatzteile bei einer selbst durchgeführten Reparatur). Der Anspruch auf eine fiktive Schadenabrechnung ergibt sich aus §249 BGB Abs. 2. Dabei werden die Reparaturkosten auf Basis eines Kfz-Gutachtens ausgezahlt.

Integritätsinteresse

Laut einer Entscheidung des BGH sind die Reparaturkosten im Rahmen eines Kfz-Haftpflichtschadens bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes erstattungsfähig. Falls der festgestellte Schaden den Wert von 130% übersteigt, ist der Geschädigte auf eine Abrechnung auf Totalschadenbasis beschränkt. Das bedeutet, dass der im Kfz-Gutachten angegebene Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes erstattet wird. Es ist wichtig zu beachten, dass Reparaturkosten im Bereich von 100% bis 130% des Wiederbeschaffungswertes nur erstattet werden, wenn die Reparatur tatsächlich fach- und sachgerecht durchgeführt wird und dem im Kfz-Gutachten angegebenen Reparaturweg entspricht. Um das sogenannte Integritätsinteresse nachzuweisen, muss das Fahrzeug nach der Reparatur für mindestens 6 Monate weiterhin vom Anspruchsteller genutzt werden.

Kaskogutachten

Ein Kaskogutachten ist ein Bericht, der von einem Kfz-Sachverständigen erstellt wird, um den Schaden an einem versicherten Fahrzeug zu dokumentieren und die Schadenshöhe für die Kaskoversicherung zu ermitteln. Es enthält Informationen zur Schadensursache, Art und Umfang der Beschädigungen sowie eine Kostenschätzung für Reparatur oder Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.

Kfz-Gutachten

Ein Kfz-Gutachten wird von einem Kfz-Sachverständigen erstellt und enthält alle relevanten Informationen für die Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall. Es umfasst unter anderem die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und die Nutzungsausfallentschädigung. Zusätzlich enthält das Gutachten eine detaillierte Beschreibung des Reparaturweges sowie eine Fotodokumentation des Schadens.

Kfz-Gutachter, Kfz-Sachverständiger

Trotz einiger Behauptungen sind ein Kfz-Gutachter und ein Kfz-Sachverständiger ein und dasselbe. Das Gerücht, dass einer von ihnen berechtigt sei, Hauptuntersuchungen durchzuführen und der andere nicht, ist schlichtweg falsch. Dies darf ausschließlich von einem amtlich anerkannten Prüfingenieur durchgeführt werden, der natürlich gleichzeitig auch als Kfz-Sachverständiger bzw. Gutachter tätig sein kann. Ein Sachverständiger ist gemäß der DIN EN 16775 eine Person, die aufgrund ihrer beruflichen Qualifikationen, Fähigkeiten, technischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen in der Lage ist, gutachterliche Stellungnahmen auf einem Fachgebiet abzugeben. Bei genauer Betrachtung ist ein Kfz-Sachverständiger also diejenige Person, die die Qualifikation besitzt, ein Kfz-Gutachten zu erstellen, während ein Kfz-Gutachter diejenige Person ist, die ein Gutachten erstellt.

Kfz-Haftpflichtschaden

Wenn man Opfer eines Verkehrsunfalls wird, der durch die Schuld einer anderen Person verursacht wurde, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. In solchen Fällen ergibt sich der Anspruch auf Schadenersatz gemäß §249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden besteht der Anspruch direkt gegen die Versicherung des Unfallverursachers (siehe auch: Durchgriffshaftung).

Kfz-Kaskoschaden

Bei selbst verursachten Schäden am eigenen Fahrzeug oder bei Schäden durch nicht haftbare Dritte wie Diebstahl, Fahrerflucht oder Kinder unter 10 Jahren kann die Kaskoversicherung in Anspruch genommen werden. Die Kaskoversicherung deckt den Schaden abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Anders als beim Haftpflichtschaden erfolgt die Regulierung bei der Kaskoversicherung auf vertraglicher Basis, nicht aufgrund von Schadenersatzrecht. Die Erstattung des Schadens erfolgt entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen.

Konkrete Abrechnung

Eine konkrete Schadenabrechnung erfolgt, wenn der entstandene Schaden durch tatsächliche Beseitigung behoben wird. Dies kann durch eine Reparatur oder den Ersatz des beschädigten Gegenstands geschehen.

Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist eine Aufstellung der voraussichtlichen Reparaturkosten, während ein Kfz-Gutachten umfassendere Informationen wie den Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfall enthält. Die Kosten für einen Kostenvoranschlag werden in der Regel nicht von der Versicherung erstattet, im Gegensatz zu den Kosten für ein Kfz-Gutachten. Daher kann es sinnvoller sein, direkt einen Kfz-Gutachter mit einem Kurzgutachten zu beauftragen. Es ist ärgerlich, wenn man viel Geld für einen Kostenvoranschlag ausgibt und sich dann herausstellt, dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. In diesem Fall erstattet die Versicherung keine Reparaturkosten, und ein vollständiges Kfz-Gutachten wird dennoch benötigt.

Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten umfasst in der Regel eine Schadenskalkulation und eine Fotodokumentation des Schadens. Falls sich herausstellt, dass es sich bei Ihrem Schaden um einen Bagatellschaden handelt (Schadenhöhe unter 750€), erstellen unsere Kfz-Gutachter in der Regel ein Kurzgutachten, da die Kosten für ein vollständiges Gutachten nicht von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Mietwagen

Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall, für den Sie nicht verantwortlich sind, aufgrund von Reparaturen oder Fahruntüchtigkeit nicht benutzbar ist, haben Sie Anspruch auf Erstattung einer Nutzungsausfallentschädigung oder die Möglichkeit, ein Ersatzfahrzeug zu mieten. Beachten Sie jedoch, dass ein Mietfahrzeug nur dann in Anspruch genommen werden sollte, wenn es tatsächlich erforderlich ist (im Durchschnitt etwa 25 km pro Tag). Bei geringerer Fahrleistung können alternative Transportmittel wie Taxis in Betracht gezogen werden. In der Regel ist es jedoch finanziell vorteilhafter, eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung zu beantragen. Es kann jedoch ein Abzug für Eigenersparnis erfolgen, da bei der Nutzung eines Mietfahrzeugs kein Verschleiß am eigenen Fahrzeug entsteht. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, ein Fahrzeug anzumieten, das eine Klasse unterhalb der im Kfz-Gutachten angegebenen Mietwagenklasse liegt, da die Rechtsprechung in Bezug auf diesen Aspekt uneinheitlich ist.

Markengebundene Stundenverrechnungssätze bei fiktiver Abrechnung 

In der fiktiven Schadenabrechnung auf Basis eines Kfz-Gutachtens kann grundsätzlich mit den Stundenverrechnungssätzen einer markengebundenen Vertragswerkstatt abgerechnet werden. Jedoch wurde diese Regelung in späteren Urteilen eingeschränkt. Demnach können die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Werkstatt nur dann zugrunde gelegt werden, wenn das Fahrzeug jünger als 3 Jahre ist oder wenn nachweislich ausschließlich in einer solchen Werkstatt Reparaturen und Wartungen durchgeführt wurden. Ein lückenloses Scheckheft einer Vertragswerkstatt gilt allgemein als Nachweis dafür. Diese Regelung betrifft jedoch nicht die konkrete Schadenabrechnung, bei der die freie Wahl der Werkstatt unberührt bleibt.

Notreparatur

Eine Notreparatur dient dazu, das Fahrzeug vorübergehend oder provisorisch in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Sie ist empfehlenswert, wenn mit geringem Aufwand die Verkehrssicherheit wiederhergestellt werden kann. Auch bei einem Totalschaden kann eine Notreparatur in Betracht gezogen werden, wenn die Kosten für die Reparatur niedriger sind als die Kosten für den Fahrzeugausfall (Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen). Unsere Kfz-Gutachten geben in der Regel Auskunft darüber, ob eine Notreparatur möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Bei Unsicherheiten stehen Ihnen unsere Kfz-Gutachter zur Beratung zur Verfügung.

Nutzungsausfallentschädigung

Wenn Ihr Fahrzeug aufgrund eines Unfalls nicht benutzbar ist und Sie auf die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs verzichten, haben Sie Anspruch auf eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung variiert je nach Fahrzeugklasse und liegt im Bereich von 23 bis 175€ pro Tag. Diese Informationen werden in Ihrem Kfz-Gutachten festgehalten.

Oldtimerbewertung

Die Oldtimerbewertung ist eine spezielle Form der Fahrzeugbewertung, bei der der Wert und die Besonderheiten klassischer oder historischer Fahrzeuge, sogenannter Oldtimer, ermittelt werden. Dabei spielen Faktoren wie Baujahr, Originalität, Zustand und Seltenheit eine wichtige Rolle. Eine Oldtimerbewertung wird für Versicherungszwecke, den Kauf oder Verkauf sowie für die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen genutzt. Sie erfolgt durch erfahrene Kfz-Sachverständige mit Fachkenntnissen im Bereich klassischer Fahrzeuge.

Quotenvorrecht

Wenn ein Schaden von mehreren Versicherungen abgedeckt wird, kann der Geschädigte in der Regel mehrere Versicherungen in Anspruch nehmen, solange er insgesamt nur den zur Schadensbeseitigung erforderlichen Betrag erstattet bekommt. Dies ist beispielsweise bei Verkehrsunfällen mit Teilschuld der Fall. Die gegnerische Haftpflichtversicherung erstattet anteilig die Reparaturkosten entsprechend der Haftungsquote. Falls der Geschädigte zusätzlich eine Vollkaskoversicherung hat, kann er den verbleibenden Schaden bis zur vereinbarten Entschädigungssumme erstattet bekommen. Somit müssen Versicherte mit einer Vollkaskoversicherung in der Regel keine Sorge haben, bei Teilschuld auf Anwalts- oder Gutachterkosten sitzenzubleiben.

Reparaturbestätigung

Um Reparaturen an einem Fahrzeug nachzuweisen, kann eine Reparaturbestätigung durch einen Kfz-Sachverständigen erstellt werden, insbesondere wenn die Reparatur in Eigenleistung durchgeführt wurde. Die Reparaturbestätigung enthält fotografische Dokumentationen der durchgeführten Reparaturarbeiten sowie eine Beschreibung des Reparaturumfangs. Sie dient als Nachweis für Reparaturen bei unechten Totalschäden oder als Beleg für bereits durchgeführte Reparaturen bei Folgeunfällen, falls keine Rechnung vorhanden ist. Es empfiehlt sich, die Reparaturbestätigung vom Kfz-Sachverständigen erstellen zu lassen, der auch das ursprüngliche Kfz-Schadengutachten erstellt hat, da dieser mit den Details des Schadens und des Reparaturwegs vertraut ist. Im Falle eines Haftpflichtschadens werden die Kosten für die Reparaturbestätigung in den meisten Fällen von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Reparaturkosten

Reparaturkosten umfassen sämtliche Aufwendungen, die von der Werkstatt für die Behebung eines Unfallschadens in Rechnung gestellt werden. Dies umfasst verschiedene Posten wie die Arbeitskosten der Kfz-Werkstatt, Kosten für Lackierungs- und Karosseriearbeiten sowie die Ausgaben für Ersatzteile und deren Beschaffung. Darüber hinaus können auch Umbaukosten und sonstige Nebenkosten zu den Reparaturkosten gehören.

Restwert

Der Restwert ist der Wert des unfallbeschädigten Fahrzeugs, der von einem Kfz-Sachverständigen auf Basis von verbindlichen Geboten von Autohändlern ermittelt wird. Der Restwertaufkäufer muss das Fahrzeug ohne Nachverhandeln zum Gebotspreis abnehmen, sofern ihn der Geschädigte innerhalb von 3 Wochen dazu auffordert. Versicherer können versuchen, durch Nachreichung höherer Restwertgebote die Regulierungssumme zu drücken. Es gilt nur Gebote auf dem regionalen Markt maßgeblich, und im Falle eines höheren Gebots als im Gutachten ausgewiesen, ist der Geschädigte gehalten, dieses Gebot zu akzeptieren. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, das Fahrzeug im Falle eines Totalschadens abzugeben.

Schadenersatz

Gemäß § 249 BGB besteht die Verpflichtung zum Schadenersatz darin, den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn das Schadenereignis nicht eingetreten wäre. Alternativ kann auch der zur Wiederherstellung erforderliche Geldbetrag verlangt werden. In der Unfallschadenregulierung wird dies durch die Rechtsprechung, insbesondere Grundsatzentscheidungen des BGH, konkretisiert. Dabei werden dem Geschädigten neben den Reparaturkosten auch weitere Positionen wie Kfz-Gutachter- und Anwaltskosten, Nutzungsausfall, Wertminderung oder Unkostenpauschale als zur Schadenbeseitigung erforderlich zugestanden.

Schadenminderungspflicht

Gemäß § 254 Abs. 2 BGB muss ein Geschädigter den Schaden möglichst gering halten, da ihm ansonsten eine Mitschuld angelastet werden kann. In der Unfallschadenregulierung bedeutet dies, dass bei einer fiktiven Abrechnung der kostengünstigste Weg der Schadensbeseitigung zugrunde gelegt werden kann. Es wurden jedoch durch Gerichtsentscheidungen bestimmte Grenzen festgelegt, die bestimmen, welche Maßnahmen von den Versicherern vorgeschlagen werden können und für den Geschädigten zumutbar wären. Zum Beispiel ist es nicht zulässig, bei einer fiktiven Abrechnung auf eine günstigere Werkstatt in 50 km Entfernung zu verweisen. Unabhängig von der Schadenminderungspflicht haben Sie jedoch bei einer konkreten Abrechnung die freie Wahl des Reparaturbetriebs und der Art der Schadensbeseitigung. Die Beauftragung eines Kfz-Gutachters anstelle eines günstigeren Kostenvoranschlags stellt keinen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht dar.

Schadenskalkulation

Die Schadenskalkulation ist ein integraler Bestandteil eines Kfz-Schadengutachtens. Dabei ermittelt der Kfz-Sachverständige die erforderlichen Reparaturarbeiten und berechnet den Reparaturaufwand basierend auf den Vorgabezeiten des Fahrzeugherstellers. Dieser Aufwand wird mit dem Werkstattstundensatz multipliziert und mit den Ersatzteilkosten addiert, um die Reparaturkosten zu ermitteln. Es ist wichtig zu betonen, dass die Reparaturkosten nicht nur geschätzt, sondern fachmännisch berechnet werden, entgegen häufiger Behauptungen.

Technischer Totalschaden

Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug aufgrund des Ausmaßes der Schäden nicht mehr mit herkömmlichen Reparaturmethoden und den verfügbaren Ressourcen in Werkstätten instand gesetzt werden kann.

Teilschuld

Bei einer Teilschuld im Rahmen eines Verkehrsunfalls wird beiden Unfallbeteiligten eine gewisse Mitschuld zugewiesen. Dies geschieht beispielsweise bei einem Zusammenstoß mit einem falsch geparkten Fahrzeug, einem Auffahrunfall nach einem unnötigen Bremsmanöver oder einem Zusammenstoß auf einem Parkplatz, bei dem von beiden Seiten eine erhöhte Sorgfalt erwartet wird. Die Haftungsquote wird entweder von den Versicherungen der Beteiligten oder gegebenenfalls durch ein Gericht festgelegt. Entsprechend dieser Quote wird jedem Beteiligten nur ein anteiliger Teil des entstandenen Schadens erstattet, gemäß dem Prinzip des Quotenvorrechts.

Totalschaden

Eine Abwicklung auf Totalschadenbasis erfolgt, wenn die Schadenhöhe auf Grundlage einer Ersatzbeschaffung ermittelt wird. Dabei wird dem Geschädigten der im Kfz-Gutachten angegebene Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts erstattet. Gegebenenfalls können zusätzlich anfallende Kosten wie An- und Abmeldekosten sowie angemessene Reisekosten für die Besichtigung und Abholung eines Ersatzfahrzeugs geltend gemacht werden.

Unfallschaden

Ein Unfallgutachten ist ein Bericht, der von einem Kfz-Sachverständigen erstellt wird, um den Umfang des Schadens an einem Fahrzeug nach einem Unfall zu dokumentieren und eine Kostenschätzung für die Reparatur oder den Wiederbeschaffungswert zu liefern.

Verbringungskosten

Aufgrund fehlender interner Lackierwerkstätten vergeben einige Werkstätten und Autohäuser Lackierarbeiten an externe Dienstleister. Dabei entsteht ein Aufwand für den Transport des Fahrzeugs zum Lackierer und zurück, der in Form von Verbringungskosten abgerechnet wird. Bei einer fiktiven Schadenabrechnung kommt es häufig zu Diskussionen über im Kfz-Gutachten ausgewiesene Verbringungskosten, da einige Versicherungen argumentieren, dass diese Kosten nicht von allen Werkstätten erhoben werden und nur bei tatsächlicher Reparaturdurchführung anfallen.

Vorhaltekosten

Die Vorhaltekosten umfassen die Kosten, die für die Bereitstellung eines Fahrzeugs anfallen. Diese Kosten setzen sich aus den fixen, laufleistungsunabhängigen Ausgaben wie Leasingraten bzw. Abschreibung, Zinsen, Kfz-Steuern und Versicherung zusammen. In einigen Fällen werden die Vorhaltekosten anstelle einer Nutzungsausfallpauschale erstattet, wenn kein Ersatzfahrzeug angemietet wird. Diese Regelung gilt jedoch normalerweise nur für gewerbliche Fahrzeuge, insbesondere reine Nutzfahrzeuge oder Fahrzeuge aus großen Flotten, bei denen der Flottenbetreiber das Fahrzeug bei Ausfall durch ein anderes aus der Flotte ersetzen kann. Sollten die Vorhaltekosten von Bedeutung sein, werden sie in unserem Kfz-Gutachten gesondert ausgewiesen.

Vorschaden

Im Vergleich zu einem Altschaden handelt es sich bei einem Vorschaden um einen bereits reparierten Schaden zum Zeitpunkt des aktuellen Schadensereignisses. Um mögliche Konflikte mit der Versicherung zu vermeiden, überprüfen unsere Kfz-Gutachter alle Fahrzeuge sorgfältig auf reparierte Vorschäden, unter anderem durch Schichtdickenmessungen.

Vorsteuerabzug

Regulierung eines Schadens für Gewerbetreibende ohne Mehrwertsteuer. Vorsteuerabzugsberechtigte Gewerbetreibende, die das beschädigte Fahrzeug zum Betriebsvermögen zählen, können ihren Schaden netto ohne Mehrwertsteuer abrechnen, unabhängig von der Art der Schadensabrechnung (fiktiv oder konkret). Die Mehrwertsteuer, die im Rahmen der Schadenregulierung anfällt, muss vom Anspruchsteller an die Rechnungssteller gezahlt werden, wird ihm aber im Rahmen des Vorsteuerabzugs erstattet. Es ist wichtig, dass der Gewerbetreibende alle Rechnungen, die im Rahmen der Schadenregulierung erstellt werden, erhält und dass diese korrekt auf den Rechnungsempfänger ausgestellt sind. Wenn der Gewerbetreibende ein Fahrtenbuch führt, muss er auch seinen Steuerberater über den Unfallschaden informieren, um zu vermeiden, dass die angefallenen Kosten versehentlich in die steuerpflichtige Privatnutzung eingerechnet werden.

Wertermittlung

Wertermittlung bezieht sich auf den Prozess, bei dem der Wert eines Fahrzeugs ermittelt wird. Dieser Prozess umfasst die Bewertung verschiedener Faktoren wie Zustand, Alter, Nachfrage, Model, Laufleistung und vergleichbare Verkaufspreise ähnlicher Fahrzeuge. Die Wertermittlung dient dazu, einen realistischen Marktwert des Fahrzeugs zu bestimmen und wird häufig bei Kauf- oder Verkaufsverhandlungen, Versicherungszwecken, Steuerbewertungen oder gerichtlichen Angelegenheiten eingesetzt. Wertermittlungen werden oft von Sachverständigen oder Gutachtern durchgeführt, die über Fachkenntnisse und Erfahrung verfügen.

Wertminderung

Es gibt zwei Arten der Wertminderung: technische und merkantile. Die technische Wertminderung tritt auf, wenn sich das Gewicht eines reparierten Nutzfahrzeugs erhöht und die Nutzlast verringert wird oder gewisse Funktionen aufgrund des Unfalls nicht mehr verfügbar sind. Die merkantile Wertminderung gleicht den verringerten Marktwert eines reparierten Fahrzeugs aus, bei dem allein der Verdacht auf verborgene Mängel den Wert des Fahrzeugs mindert. Bei der Ermittlung der merkantilen Wertminderung gibt es verschiedene Berechnungsmethoden, von denen viele veraltete Marktstudien verwenden. In unserem Kfz-Sachverständigenbüro berücksichtigen wir individuelle Faktoren wie den Beschädigungsgrad, das Risiko auf verborgene Schäden/Mängel und unsachgemäße Reparaturen, um eine realistische Wertminderung zu ermitteln. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass die Wertminderung durch die Einschätzung eines qualifizierten Sachverständigen und nicht durch ein starres Berechnungsmodell festgelegt werden sollte.

Wiederbeschaffungsdauer

Bei einem Totalschaden haben Sie in der Regel etwa 14 Arbeitstage Zeit, um ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen, was als Wiederbeschaffungsdauer bezeichnet wird. Diese Zeit wird Ihnen im Kfz-Gutachten angegeben. Wenn Sie mehr Zeit benötigen, können die Versicherung nur für etwa 2 Wochen Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung erstatten. Wenn die Versicherung das Geld für den Ersatz noch nicht innerhalb dieser 2 Wochen überwiesen hat, ist dies kein automatischer Grund, die Ersatzbeschaffung zu verschieben und länger Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall geltend zu machen. Es wird erwartet, dass Sie auf Ersparnisse oder einen Kredit zurückgreifen. Die entstandenen Zinsen sind von der Versicherung zu erstatten. Nur wenn Sie nachweisen können, dass Sie weder über die finanziellen Mittel noch über die Bonität für einen Kredit verfügen, können Sie möglicherweise für einen längeren Zeitraum Nutzungsausfallkosten geltend machen. In solchen Fällen empfehlen wir jedoch, sich dringend mit einem Rechtsanwalt abzusprechen.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie als Geschädigter aufbringen müssen, um zeitnah ein gleichwertiges Fahrzeug von einem seriösen Händler zu erhalten. Der Kfz-Sachverständige bestimmt diesen Wert anhand der aktuellen Marktsituation und des Zustands des Fahrzeugs. Es handelt sich dabei nicht um den Verkaufserlös, den Sie ohne Unfallbeschädigung erzielen könnten. Da Sie im Falle eines Unfalls in einer gewissen Notlage sind und schnell Ersatz finden müssen, kann es sein, dass Sie ein teureres Fahrzeug in der Nähe erwerben müssen.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Ein wirtschaftlicher Totalschaden tritt auf, wenn die Reparaturkosten eines beschädigten Fahrzeugs den Wert des Fahrzeugs übersteigen. Dies bedeutet, dass die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs unverhältnismäßig hoch sind im Vergleich zum tatsächlichen Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall. In solchen Fällen entscheidet die Versicherung oder der Sachverständige, dass es wirtschaftlich sinnvoller ist, das Fahrzeug als "Totalverlust" anzusehen und den Versicherungsnehmer für den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall zu entschädigen, anstatt die teuren Reparaturkosten zu übernehmen. Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet nicht zwangsläufig, dass das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist, sondern dass die Kosten für die Reparatur nicht vernünftig im Verhältnis zum Wert des Fahrzeugs stehen.

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