top of page
Wissenswertes
-
Was kostet ein Kfz Gutachten?KOSTENLOS! Für einen eindeutigen Unfallschaden, bei dem die Schuldfrage geklärt ist. Jedoch ist es nicht korrekt zu behaupten, dass Gutachten wäre kostenlos erhältlich, da bei der Erstellung Kosten anfallen. Als Geschädigter hat man jedoch den Vorteil, dass die Versicherung für den Schaden und somit auch für das Gutachten aufkommen muss, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Der genaue Rechnungsbetrag für das Gutachten ist im Voraus aufgrund der unbekannten Schadenshöhe nicht bekannt.
-
Wann liegt ein Bagatellschaden vor?Die Bagatellschadengrenze liegt bei ca. 750 EUR, ab der Höhe ist ein Schaden Offenbarungspflichtig. Schäden unter dieser Grenze sind nicht unbedingt Offenbarungspflichtig. Ein ordnungsgemäßes Gutachten ist der einzige sichere Weg zum erfolgreichen Schadenersatz und steht grundsätzlich jedem zu. Die Behauptung, dass Schäden unterhalb der Bagatellschadengrenze nicht begutachtet werden dürfen, ist falsch. Ein Sachverständiger muss den Schaden berechnen, um zu bestimmen, ob die Grenze überschritten wurde.
-
Kostenvoranschlag oder Kfz Gutachten?Ein Kostenvoranschlag allein reicht nicht aus, da er nur ein Kostenangebot darstellt. Um einen Schaden rechtssicher zu belegen, benötigen Sie einen Nachweis über Schadenumfang und Schadenhöhe, was nur mit einem Gutachten möglich ist.
-
Stundenverrechnungssätze im Kfz Gutachten?Um sicherzustellen, dass unsere Kunden später die freie Wahl haben, verwenden wir normalerweise die Verrechnungssätze des nächstgelegenen Autohauses des betreffenden Fahrzeugherstellers, die wir in unserer ständig aktualisierten Datenbank von Autohäusern finden. Dies ermöglicht es Ihnen, eine Werkstatt Ihrer Wahl zu besuchen.
-
Art der Beschädigung am Auto?Unabhängig von der Art der Beschädigung Ihres Fahrzeugs, sei es durch einen PKW, Fahrrad oder sonstiges, handelt es sich immer um einen Haftpflichtschaden. Ihr Schadenersatzanspruch ist somit gegeben und muss gegenüber dem Verursacher oder seiner Versicherung nachgewiesen werden. Dafür benötigen Sie ein Gutachten, das den Schadenumfang und die Schadenhöhe dokumentiert.
-
Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen?Der Geschädigte hat das Recht, einen Schaden fiktiv abzurechnen, wenn er das Fahrzeug nicht reparieren lässt. Dabei erhält er den Schadensersatzbetrag (Netto) ohne die MwSt, den er auch bei einer Reparatur erhalten hätte.
-
Hab ich Anspruch auf Wertminderung?Die Merkantile Wertminderung ist der Wertverlust eines Fahrzeugs aufgrund vom Verdacht auf verborgene Mängel/Schäden, auch wenn diese vollständig behoben wurden. Es handelt sich um einen finanziellen Verlust, der bei einem Wiederverkauf des Fahrzeugs entsteht, da potenzielle Käufer aufgrund des Schadens den Preis verhandeln. Die merkantile Wertminderung kann als Teil des Schadensersatzanspruchs geltend gemacht werden, wenn der Schaden durch die Schuld eines Dritten verursacht wurde.
-
Wo kann die Begutachtung stattfinden?Die Begutachtung kann entweder in einer Werkstatt oder vor Ort, beispielsweise an Ihrem Wohnort oder an einem anderen von Ihnen gewünschten Ort, stattfinden.
-
Hab ich Anspruch auf einen Anwalt?Ja, bei einem Haftpflichtschaden können Sie einen Anwalt einschalten. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn es Unklarheiten oder Schwierigkeiten bei der Schadenregulierung gibt oder die Versicherung des Schädigers nicht bereit ist, den Schaden angemessen zu entschädigen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und eine adäquate Entschädigung zu erlangen.
-
Wie lange dauert eine Begutachtung?Unsere Sachverständigen benötigen in der Regel etwa 20 bis 30 Minuten für die reine Fahrzeugbegutachtung vor Ort. Falls Sie noch weitere Fragen haben, nehmen wir uns gerne Zeit und beantworten diese für Sie kostenlos.
-
Wie Lange dauert das Erstellen eines Gutachtens?Unsere Schadenaufnahme vor Ort dauert in der Regel 20-30 Minuten. Nach der Begutachtung wird das Gutachten innerhalb von zwei Werktagen erstellt. Eine Online-Version des Gutachtens können Sie sofort vorab erhalten, während das Original in der Regel innerhalb von zwei Tagen per Post zugestellt wird.
-
Steht mir eine Nutzungsausfallentschädigung zu?Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein Schadenersatzanspruch, der Ihnen zusteht, wenn Ihr Fahrzeug aufgrund eines Haftpflichtschadens nicht mehr fahrbereit ist und Sie auf ein Ersatzfahrzeug angewiesen sind. Ob Sie einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung haben und in welcher Höhe, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Schadenhöhe, der Dauer der Reparatur und der Art des Fahrzeugs.
-
Darf die Versicherung Kürzungen am Gutachten vornehmen?Wenn der Geschädigte keine Schuld an dem Unfall trägt, hat er Anspruch auf vollen Schadensersatz. Dies bedeutet, dass die Versicherung des Unfallverursachers alle Schäden, die durch den Unfall entstanden sind, vollständig erstatten muss. Der Geschädigte muss demnach nicht mit einer Kürzung des Schadensbetrags rechnen, sofern er alle erforderlichen Nachweise erbracht hat.
bottom of page